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WNTP §3210. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Was WPG §32 für Wärmenetzbetreiber wirklich bedeutet

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Wärmenetzbetreiber bis zum 31. Dezember 2026 zur Vorlage eines Transformationsplans. Was genau gefordert wird – und warum die Zeit jetzt knapp wird.

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Die gesetzliche Pflicht im Überblick

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Gesetzgeber eine klare Deadline gesetzt: Betreiber bestehender Wärmenetze müssen bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan (WNTP) vorlegen. Das Ziel: bis spätestens 2045 klimaneutrale Wärme – für viele Netze ist bereits 2039 der planungsrelevante Zeithorizont.

§32 WPG richtet sich an Netze, die eine bestimmte Nennleistungsschwelle überschreiten. Für betroffene Betreiber ist die Botschaft eindeutig: Wer jetzt nicht plant, riskiert Sanktionen – und verliert die Möglichkeit, Fördermittel für Investitionen rechtzeitig zu sichern.

Was muss der WNTP enthalten?

Der Fahrplan ist kein Absichtspapier, sondern ein technisch-ökonomisch begründetes Dokument. Konkret müssen Betreiber:

  • Den energetischen Bestand des Netzes vollständig aufnehmen (Erzeuger, Netzstruktur, Wärmebedarf).
  • Versorgungsvarianten mit erneuerbaren und/oder unvermeidbaren Abwärmequellen vergleichen.
  • Die Treibhausgasminderung für jede Variante belegen – inklusive TCO-Betrachtung über 25 Jahre.
  • Einen empfohlenen Dekarbonisierungspfad benennen und begründen.
  • Das Dokument gegenüber der zuständigen Behörde einreichen und bei wesentlichen Änderungen fortschreiben.

Die Herausforderung: Tiefe vor Deadline

Ein vollständiger WNTP ist keine Checkliste – er erfordert Energiebilanzierung, Sankey-Diagramme, Jahresdauerkurven und einen nachvollziehbaren Variantenvergleich. Für Netze mit mehreren Erzeugern, heterogener Abnehmerstruktur und komplexer Infrastruktur kann die Erstellung Monate dauern – sofern man klassisch mit Tabellenkalkulationen und PowerPoint-Folien arbeitet.

Was das für Betreiber bedeutet

  • Sofortiger Handlungsbedarf: Wer die Bestandsaufnahme noch nicht begonnen hat, sollte spätestens jetzt starten.
  • Methodik standardisieren: Jede Variante muss nach vergleichbaren Kriterien bewertet werden. Nachträgliche Anpassungen eines manuell erstellten Dokuments sind zeitaufwändig.
  • Regulator-taugliche Darstellung: Die Behörde erwartet nachvollziehbare Daten, klare Diagramme und eine eindeutige Empfehlung.

Energie-Zentrale als Lösung

Mit Energie-Zentrale (WNTP Engine) von FACT GmbH eFacilities Solutions können Ingenieure den gesamten WNTP-Workflow in einem geführten Werkzeug abbilden: Bestandsaufnahme, Variantenvergleich (V0–V4), Live-Berechnungen und automatische Berichtsgenerierung. Das Ergebnis ist ein konsistentes, einreichungsfähiges Dokument – in einem Bruchteil der bisher üblichen Zeit.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres WNTP benötigen.

WNTP-Frist: 31. Dezember 2026

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