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WNTP §3225. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

31. Dezember 2026: Der Countdown läuft – Ihr WNTP-Handlungsplan

Sechs Monate bis zur WPG-Einreichfrist. Wer jetzt noch keinen strukturierten Fahrplan hat, riskiert nicht nur Sanktionen – sondern verliert auch wertvolle Förderfenster. Ein konkreter Aktionsplan für Wärmenetzbetreiber.

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Sechs Monate bis zur Einreichfrist

Das Datum steht im Gesetz: Wärmenetzbetreiber, die unter WPG §32 fallen, müssen ihren Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan (WNTP) bis zum 31. Dezember 2026 bei der zuständigen Behörde einreichen. Sechs Monate klingen nach ausreichend Zeit – für ein regulatorisch einreichungsfähiges Dokument dieser Komplexität sind sie knapp. Sehr knapp.

Warum so knapp? Ein vollständiger WNTP erfordert die energetische Bestandsaufnahme des Netzes, die Entwicklung und Bewertung von mindestens vier Dekarbonisierungsvarianten, eine 25-Jahres-TCO-Betrachtung, CO₂-Emissionsberechnungen, Sankey-Diagramme, Jahresdauerkurven und eine begründete Empfehlung. Wer diesen Prozess noch nicht begonnen hat, hat keine Zeit mehr für einen gemächlichen Einstieg.

Wer betroffen ist

WPG §32 richtet sich an Betreiber von Wärmenetzen, die eine Mindestnennwärmeleistung überschreiten. Das Gesetz definiert die Schwellenwerte, aber in der Praxis gilt: Wer ein Wärmenetz betreibt und Fernwärme an Dritte liefert, sollte prüfen, ob er unter die Pflicht fällt. Im Zweifelsfall ist frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde dringend ratsam.

Nicht betroffene Betreiber kleinerer Eigenversorgungsnetze sollten dennoch aufmerksam bleiben: Die kommunale Wärmeplanung (KWP) zieht nach, und viele Kommunen werden ihre Wärmenetzbetreiber aktiv in den KWP-Prozess einbinden.

Die vier Phasen bis zum 31. Dezember

Phase 1 (Juli 2026): Datenbasis sichern

Die häufigste Verzögerung beim WNTP entsteht nicht in der Berechnung, sondern davor: eine fehlende oder inkonsistente Datenbasis. Wer jetzt startet, sollte sofort mit der Bestandsaufnahme beginnen:

  • Technische Dokumentation der Erzeugeranlage (Typ, Baujahr, Nennleistung, Volllaststunden, Brennstoffart)
  • Wärmeabnahmedaten der letzten drei Jahre (Jahreswärmebedarf, Spitzenlast, Monatsprofil)
  • Netzparameter (Vor-/Rücklauftemperaturen, Druckverluste, Netztopologie)
  • Verbraucherdaten (Anzahl Übergabestationen, Gebäudetypen, Sanierungsquoten)

Ohne saubere Eingangsdaten entsteht kein belastbares Modell. Jede Stunde, die jetzt in die Datenbeschaffung investiert wird, spart später drei Stunden Korrekturen.

Phase 2 (August 2026): Varianten entwickeln

Mit der Datenbasis lassen sich die Dekarbonisierungsvarianten konfigurieren. Gemäß den Anforderungen des WPG müssen mehrere Versorgungskonzepte untersucht werden. In der Praxis haben sich fünf Kategorien etabliert:

  • V0 - Referenz: Status quo, keine Veränderungen. Basis für den relativen Vergleich.
  • V1 - Biomasse: Holzhackschnitzel- oder Pelletkessel als Grundlast.
  • V2 - Wärmepumpe: Strombetriebene Großwärmepumpe (Luft, Wasser, Geothermie) als Grundlast.
  • V3 - Abwärme: Industrielle Abwärme oder Rechenzentrum-Abwärme als Grundlast.
  • V4 - Solar/Saisonal: Solarthermiefeld mit saisonalem Wärmespeicher als Ergänzung.

Für jede Variante werden Erzeugerleistung, Systemkosten und Jahresenergiebilanz berechnet.

Phase 3 (September – Oktober 2026): Rechnen, vergleichen, entscheiden

Der Variantenvergleich ist der methodische Kern des WNTP. Jede Variante wird nach vier Kriterien bewertet: CAPEX, TCO über 25 Jahre, CO₂-Emissionen (t/a) und EE-Anteil (%). Auf dieser Basis wird die empfohlene Variante mit einer klaren Begründung herausgearbeitet.

Dieser Schritt nimmt besonders viel Zeit in Anspruch, wenn er manuell in Tabellenkalkulationen durchgeführt wird. Jede Szenarioänderung – neues Strompreisszenario, angepasster Kalkulationszins, aktualisierter CO₂-Preis – zieht Korrekturen in allen Formeln, Diagrammen und Berichtstabellen nach sich.

Phase 4 (November – Dezember 2026): Bericht finalisieren und einreichen

Der WNTP-Endbericht muss inhaltlich vollständig, formal korrekt und behördentauglich sein. Die letzten sechs Wochen vor der Frist sind für das Qualitätsmanagement reserviert: internes Review, Abstimmung mit der Behörde über Einreichungsformat und -kanal, finale Korrekturen und fristgerechte Übermittlung.

Wer bis November noch am Variantenvergleich arbeitet, riskiert, in der Einreichphase unter erheblichem Zeitdruck zu geraten. Qualitätsprobleme in letzter Minute können dazu führen, dass die Behörde Nachbesserungen verlangt – und die Frist trotzdem überschritten ist.

Drei Sofortmaßnahmen

Ein konkreter Schritt, den jeder betroffene Betreiber sofort tun kann: Den internen Projektverantwortlichen für den WNTP benennen und ein Budget freigeben. Ohne klare Zuständigkeit vergeht wertvolle Zeit mit internen Abstimmungen.

Der zweite Schritt: Prüfen, ob interne Kapazitäten für die Erstellung ausreichen oder ob externe Unterstützung benötigt wird. Ein WNTP, der WPG §32 wirklich standhält, erfordert Ingenieurskompetenz in Energiebilanzierung, TCO-Rechnung und regulatorischer Darstellung.

Der dritte Schritt: Sofort mit der Datenbeschaffung beginnen. Jede Woche, die bei der Bestandsaufnahme verloren geht, fehlt später im Variantenvergleich oder bei der Berichterstellung.

Energie-Zentrale: Vom ersten Datenpunkt zum fertigen Dokument

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Eine Änderung an einem Eingabewert propagiert automatisch in alle Diagramme und Tabellen. Das Ergebnis ist ein konsistentes, einreichungsfähiges WNTP-Dokument, das den Anforderungen nach WPG §32 entspricht – in einem Bruchteil der bisher üblichen Bearbeitungszeit.

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WNTP-Frist: 31. Dezember 2026

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