Alle Beiträge
Förderung1. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit

BEW-Förderung für Wärmenetze: Machbarkeitsstudie, Transformationsplan und Investitionsförderung

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert von der ersten Planungsstudie bis zur Investition. Wer seinen WNTP nach §32 WPG sorgfältig erstellt, hat die Grundlage für einen BEW-Antrag bereits gelegt.

BEW · BEG · KfW

Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderinstrument für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen in Deutschland. Sie schafft einen strukturierten Förderpfad, der von der Planungsphase bis zur Investition reicht.

Für Wärmenetzbetreiber ist die BEW aus zwei Gründen relevant: Erstens fördert sie erhebliche Investitionsanteile. Zweitens hat der WNTP nach WPG §32 eine direkte inhaltliche Schnittstelle mit der BEW-Antragstellung – wer seinen WNTP sorgfältig erstellt, hat die Grundlage für einen soliden BEW-Antrag bereits getan.

Die vier BEW-Fördermodule

Die BEW ist in vier Module gegliedert, die aufeinander aufbauen:

  • Modul 1 – Systemische Beratung: Förderung einer Machbarkeitsstudie für ein neues oder zu transformierendes Wärmenetz. Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten. Ziel: Grundlagenermittlung vor der Entscheidung für ein Transformationskonzept.
  • Modul 2 – Transformationsplan: Förderung des Transformationsplans für ein bestehendes Wärmenetz. Fördersatz: 50 % der förderfähigen Planungskosten. Das BEW-Modul 2 hat erhebliche inhaltliche Überschneidungen mit dem WNTP nach §32 WPG.
  • Modul 3 – Investive Förderung: Kernstück der BEW. Gefördert werden Investitionen in erneuerbare Erzeuger (Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, unvermeidbare Abwärme) und Netzkomponenten. Fördersatz: bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Modul 4 – Betriebskostenförderung: Für Bestandsanlagen, die Strom für Wärmepumpen beziehen. Zeitlich begrenzte Unterstützung der erhöhten Betriebskosten in der Transformationsphase.

BEW und WNTP: die inhaltliche Schnittstelle

Ein BEW-Antrag für Modul 2 erfordert, was ein WNTP nach §32 ohnehin liefert:

  • Vollständige Bestandsaufnahme des Wärmenetzes
  • Darstellung der aktuellen Wärmeerzeugungsstruktur mit CO₂-Bilanz
  • Entwicklung und Bewertung von Versorgungsalternativen
  • Empfehlung eines Transformationspfades mit Begründung
  • Darstellung des Investitionsbedarfs und der CO₂-Minderungswirkung

Die Überschneidung ist kein Zufall – das BMWK hat die BEW-Anforderungen bewusst auf die WNTP-Inhalte abgestimmt. Wer seinen WNTP nach WPG §32 sorgfältig erstellt, verfügt damit bereits über das inhaltliche Fundament für einen BEW-Modul-2-Antrag.

Fördervoraussetzungen und Antragstellerkreis

Antragsberechtigt für die BEW sind Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen, die ein Wärmenetz betreiben oder errichten. Die wichtigsten Fördervoraussetzungen für Modul 3 (Investitionsförderung):

  • Das Wärmenetz muss nach Abschluss der geförderten Maßnahme einen EE-Anteil von mindestens 75 % erreichen oder nachweislich auf diesen Pfad gebracht werden.
  • Die Investition muss in einem Transformationsplan oder einer systemischen Beratung (Modul 1 oder 2) begründet sein.
  • Das Wärmenetz muss bestimmte Effizienzkriterien erfüllen (Netztemperatur, Wärmeverluste).

Ein häufiger Fehler: Betreiber beantragen Modul 3 ohne vorherige Modul-1- oder Modul-2-Förderung. Das ist grundsätzlich möglich, erfordert aber ein gleichwertiges Planungsdokument – was faktisch einem WNTP entspricht.

Timing: Förderung und Frist koordinieren

Die BEW-Antragstellung und die WNTP-Einreichfrist nach WPG §32 laufen parallel. Betreiber stehen vor der Frage: Zuerst den WNTP einreichen und dann den BEW-Antrag stellen – oder parallel?

Die Empfehlung lautet: parallel planen, aber unabhängig einreichen. Der WNTP-Prozess kann die Datengrundlage für den BEW-Antrag liefern, ohne dass eine zeitliche Abhängigkeit entsteht. Wichtig ist, dass das inhaltliche Konzept – also die Wahl der Versorgungstechnologie und die Dimensionierung – in beiden Dokumenten konsistent ist.

Energie-Zentrale unterstützt die BEW-Vorbereitung

Energie-Zentrale von FACT GmbH eFacilities Solutions erstellt WNTP-Dokumente, die sowohl den Anforderungen nach WPG §32 als auch den inhaltlichen Anforderungen eines BEW-Modul-2-Antrags entsprechen. Die Methodik – Bestandsaufnahme, Variantenvergleich, TCO-Berechnung, CO₂-Bilanz – ist auf beide Anforderungsprofile ausgelegt.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren WNTP und Ihren BEW-Antrag koordiniert entwickeln möchten. Wir helfen Ihnen, Doppelarbeit zu vermeiden und beide Fristen zu halten.

WNTP-Frist: 31. Dezember 2026

Bereit, Ihren Transformationsfahrplan anzugehen?

Die Energie-Zentrale Engine führt Ihre Ingenieure von der Bestandsaufnahme bis zum einreichungsfähigen WNTP-Dokument – in Wochen, nicht Monaten.